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   BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78   

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BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78 (https://dejure.org/1980,886)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1980 - 2 C 3.78 (https://dejure.org/1980,886)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - 2 C 3.78 (https://dejure.org/1980,886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsausschuß - Bewertungsausschuß - Prämien für Verbesserungsvorschläge - Umfang gerichtlicher Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 348
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.1955 - V ZR 120/53

    Preisausschreiben

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Der Bundesgerichtshof hat aber bereits mehrfach entschieden, daß die §§ 657 ff. BGB, in Sonderheit auch § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB, auf ähnliche Fallgestaltungen entsprechend anwendbar sind, wenn dies unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach Treu und Glauben dem erklärten Willen der Beteiligten entspricht (vgl. BGHZ 17, 366 [370 ff.]; BGH LM Nr. 2 und Nr. 2 a zu § 661 BGB).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegt der materielle Gehalt des Preisanspruchs keiner gerichtlichen Nachprüfung, und zwar auch dann nicht, wenn eine Partei geltend machen sollte, daß die Entscheidung der Preisrichter offenbar unrichtig sei; allenfalls das Verfahren des Preisgerichts ist, soweit es sich um schwerwiegende Mängel handelt, nachprüfbar (vgl. BGHZ 17, 366 [373, 375]; BGH LM Nr. 2 zu § 661 BGB).

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Ebenso kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht den für die Interpretation von Verwaltungsvorschriften geltenden Grundsatz hinreichend beachtet hat, wonach solche Vorschriften nicht wie Rechtsnormen, sondern wie Willenserklärungen des Vorschriftengebers auszulegen sind (vgl. BVerwGE 58, 45 [51 f.]; Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [DÖV 1979, 793 = NJW 1980, 75]).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Schließlich bedarf es auch keiner Prüfung der Frage, ob der vom Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Inhalt des Abschnitts B Nr. 2 des Prämienberechnungsplans, durch ausreichende tatsächliche Feststellungen über den Willen des Vorschriftengebers, hier: der Bundesregierung, getragen wird (vgl. hierzu BVerwGE 52, 193 [199]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Es hat sich nicht mit der Frage beschäftigt und auch keine Feststellungen darüber getroffen, ob in der genannten Bestimmung eine Begrenzung der auf die Richtlinien und ihre Anwendung gestützten materiellrechtlichen Ansprüche zu sehen ist mit der Folge, daß auch der Umfang der gerichtlichen Nachprüfung im gleichen Maße beschränkt ist, weil die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht selbst materielle Rechte begründet, sondern sie voraussetzt (vgl. BVerfGE 27, 297 [305]).
  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Ebenso kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht den für die Interpretation von Verwaltungsvorschriften geltenden Grundsatz hinreichend beachtet hat, wonach solche Vorschriften nicht wie Rechtsnormen, sondern wie Willenserklärungen des Vorschriftengebers auszulegen sind (vgl. BVerwGE 58, 45 [51 f.]; Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [DÖV 1979, 793 = NJW 1980, 75]).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 21.71

    Zahlungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Die entsprechende Anwendung von Vorschriften des bürgerlichen Rechts und die Übertragung der in bürgerlichrechtlichen Bestimmungen enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken auf öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehungen begegnet, sofern nicht in dem jeweils einschlägigen öffentlichen Recht Sondervorschriften enthalten sind oder der Sinn des einschlägigen öffentlichen Rechts entgegensteht, keinen grundsätzlichen Bedenken (vgl. BVerwGE 44, 45 [47]; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Band I, Allgemeiner Teil, 10. Aufl. 1973, § 9 [S. 168 ff.]; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl. 1974, § 44 [S. 337 f., 350]; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1978, § 10 II 4 [S. 129]).
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Ebenso kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht den für die Interpretation von Verwaltungsvorschriften geltenden Grundsatz hinreichend beachtet hat, wonach solche Vorschriften nicht wie Rechtsnormen, sondern wie Willenserklärungen des Vorschriftengebers auszulegen sind (vgl. BVerwGE 58, 45 [51 f.]; Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [DÖV 1979, 793 = NJW 1980, 75]).
  • BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 56.75

    Verkauf von Kaufeigenheimen - Berechtigung von Risikozuschlägen - Öffentlich

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Nachdem die Beklagte mit ihrem Schreiben vom 21. Oktober 1971 den Erlaß eines Widerspruchsbescheides definitiv abgelehnt hatte, bedurfte es gemäß § 75 VwGO nicht mehr der Durchführung des an sich in § 126 Abs. 3 BRRG vorgeschriebenen Vorverfahrens (vgl. BVerwGE 51, 351 [352]).
  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 48.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 3.78
    Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG darf wegen behaupteter Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt - und hierzu zählen auch Maßnahmen des Dienstherrn, die geeignet sind, den Beamten in seinen Rechten zu verletzen - der Rechtsweg nicht von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 6 C 48.66 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 6]).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1989 - 11 S 3164/87

    Richtlinien für das Betriebliche Vorschlagswesen der Deutschen Bundesbahn

    Für die Klage, mit der der Kläger einen Anspruch auf Gewährung einer höheren als der ihm gezahlten Prämie nach den "Richtlinien für das Betriebliche Vorschlagswesen" der Beklagten -- im folgenden: BVWR -- geltend macht, ist der Verwaltungsrechtsweg nach §§ 126 Abs. 1 BRRG, 172 BBG eröffnet, da es sich um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis handelt (vgl.BVerwG, Urteil vom 31.1.1980, Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 16 = BVerwGE 59, 348 = ZBR 1980, 383 = DÖD 1980, 250; BayVGH, Urteil vom 21.4.1978, ZBR 1979, 85).

    Diese rechtliche Beurteilung, die das Bundesverwaltungsgericht (im Urteil vom 31.1.1980, aaO) für den Geltungsbereich der -- von der Bundesregierung erlassenen -- "Richtlinien für das Vorschlagswesen in der Bundesverwaltung (ohne Bundespost und Bundesbahn)" in der Fassung vom 11.10.1965 (GMBl.1965 S.366, 367) -- im folgenden: RL -- vorgenommen hat, gilt in gleicher Weise für den Geltungsbereich der BVWR.

    Dieser Interessenlage entspricht es -- wie das Bundesverwaltungsgericht (im Urteil vom 31.1.1980, aaO) für den Geltungsbereich der RL entsprechend ausgeführt hat -- auch im Geltungsbereich der BVWR, Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Teilnehmern am Betrieblichen Vorschlagswesen über die Zulassung, Anerkennung und Bewertung von eingereichten Verbesserungsvorschlägen sowie über die Höhe der als Belohnung ausgesetzten Prämien soweit wie möglich auszuschließen.

    In Anbetracht dessen, daß diese Regelung der RL -- wegen der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG -- die Anrufung der Gerichte nicht ausschließen kann, sondern die materiellrechtliche Bedeutung hat, den Umfang der gerichtlichen Kontrolle der Entscheidungen des Ausschusses nur noch in engen Grenzen zuzulassen (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 31.1.1980, aaO), haben die Regelungen der BVWR über den "Einspruch" bzw. die "Rechtsbehelfe" (siehe Abschn.4 der BVWR -- F.81 bzw. F.84 --) aber einen vergleichbaren Inhalt.

    Auch wenn die -- durch die Bekanntmachung der BVWR mit Aussetzung von Prämien erfolgte -- Aufforderung zur Einreichung von Verbesserungsvorschlägen nicht in vollem Umfang die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 657 und 661 BGB erfüllt, da die Aufforderung nicht im Sinne von § 657 BGB auf die Vornahme einer Handlung, insbesondere nicht auf die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs gerichtet ist und es auch an einer (in § 661 Abs. 1 BGB geforderten) Fristbestimmung fehlt, so schließt dies -- wie das Bundesverwaltungsgericht (im Urteil vom 31.1.1980, BVerwGE 59, 348,352) für die entsprechenden RL der Bundesregierung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat -- die entsprechende Anwendbarkeit der §§ 657 ff BGB, insbesondere auch § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB, auf -- wie hier -- ähnliche Fallgestaltungen nicht aus, wenn dies unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach Treu und Glauben dem erklärten Willen der Beteiligten entspricht.

    Die entsprechende Anwendung des Rechtsgedankens, der dem § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB zugrundeliegt, führt hier dazu, daß die Entscheidung, die -- gegebenenfalls nach Durchführung des Einspruchsverfahrens der BVWR -- das Verfahren auf Zulassung, Annahme und Prämierung eines Verbesserungsvorschlags nach den BVWR abschließt, für die Beteiligten grundsätzlich verbindlich ist (vgl. hierzu und zum folgenden die -- zu der entsprechenden Rechtslage nach den RL der Bundesregierung ergangenen -- Ausführungen des BVerwG im Urteil vom 31.1.1980, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2002 - 1 A 4078/00

    Änderung von Verwaltungsrichtlinienüber die Prämierung betrieblicher

    BVerwG, Urteil vom 31.1.1980 - 2 C 3.78 -, BVerwGE 59, 348 (352 f.); OVG NRW, Urteil vom 11.11.1993 - 1 A 130/90 -, NWVBl. 1994, 215 (216).

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerwG hätte auch im Fall der Begründung einer Selbstbindung der Beklagten an die Anweisung 1990 durch eine entsprechende Anwendung der §§ 657 ff. BGB der jeweils zuständige Prüfungs- und Bewertungsausschuss bei seinen Entscheidungen über die Annahme und Prämierung von Verbesserungsvorschlägen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu beachten, vgl. für das Vorschlagswesen in der Bundesverwaltung: BVerwG, Urteil vom 31.1.1980 - 2 C 3.78 -, a.a.O. (353 f.), so dass Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls als Maßstab für die Beurteilung der Wirksamkeit der Änderung der Verwaltungsvorschrift heranzuziehen ist.

    BVerwG, Urteil vom 31.1.1980 - 2 C 3.78 -, a.a.O. (352 f.); OVG NRW, Urteil vom 11.11.1993 - 1 A 130/90 -, a.a.O.

    für das Vorschlagswesen in der Bundesverwaltung: BVerwG, Urteil vom 31.1.1980 - 2 C 3.78 -, a.a.O. (350 f.).

    für das Vorschlagswesen in der Bundesverwaltung: BVerwG, Urteil vom 31.1.1980 - 2 C 3.78 -, a.a.O. (350 f.).

  • VG Darmstadt, 05.12.2003 - 5 E 657/97

    Prämierung eines Verbesserungsvorschlags

    Verwaltungsvorschriften vermögen im Außenverhältnis zum Beamten nur insoweit Wirkungen zu entfalten, als sie die Verwaltung bei gleichmäßiger Anwendung an ihre Einhaltung binden, sei es über den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), sei es über die durch Bekanntgabe begründete unmittelbare Selbstverpflichtung der Verwaltung (BVerwG, Urt. v. 31.01.1980 - 2 C 3.78 -, BVerwGE 58, 348 [352 f.]; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 08.03.2002 - 1 A 4078/00 -, DÖD 2002, 256).

    Es prüft nur, ob der Dienstherr bei seiner Entscheidung die Gleichbehandlung seiner Beamten beachtet hat und die getroffene Maßnahme frei von sachfremden oder willkürlichen Erwägungen ist (BVerwG, Urt. v. 31.01.1980 - 2 C 3.78 -, BVerwGE 58, 348 [354]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.06.1989 - 11 S 3164/87, juris; Schl.-Hst.

  • VGH Bayern, 20.01.2017 - 6 ZB 16.1464

    Keine Prämierung eines während der Dienstzeit entwickelten

    Wie das Verwaltungsgericht richtig ausgeführt hat, ist die Entscheidung einer im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens geschaffenen paritätisch besetzten Kommission nach ständiger Rechtsprechung in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB nur auf grobe Unbilligkeit sowie auf beachtliche Verstöße gegen die zugrunde liegenden Verfahrensvorschriften überprüfbar (vgl. BAG, U. v. 18.5.2016 - 10 AZR 183/15 - juris; U. v. 16.12.2014 - 9 AZR 431/13 - juris Rn. 29; U. v. 20.1.2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193 - 206; BVerwG, U. v. 31.1.1980 - 2 C 3.78 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
    Die Rechtsweggarantie begründet allerdings nicht selbst Rechte, sondern setzt sie voraus (BVerfGE 15, 275 [BVerfG 05.02.1963 - 2 BvR 21/60]; 27, 297 [BVerfG 16.12.1969 - 2 BvK 2/69]; . 51, 176 ; BVerwGE 59, 348 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 3/78] sowie Beschlüsse vom 5. November 1971 - BVerwG 7 B 35.70 - sowie vom 4. Februar 1977 - BVerwG 7 B 12.77 - ) und schließt normativ eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume nicht aus (vgl. u.a. BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]; 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]).
  • OVG Thüringen, 28.04.2015 - 4 KO 393/08

    Beitragsrecht: Zum Ersatz von Zinsaufwendungen und entgangener Guthabenzinsen

    Diese dem Charakter von Verwaltungsvorschriften entsprechende inhaltliche Ausgestaltung der Regelungen schließt eine entsprechende öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung des Beklagten nicht aus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 3.78 - Juris, Rn. 30 zu "Richtlinien für das Vorschlagswesen" im öffentlichen Dienst, denen das Gericht gerade aufgrund der Veröffentlichung der Regelungen entsprechend §§ 657 ff. BGB eine unmittelbare Außenwirkung zuerkannt hat).
  • OVG Thüringen, 28.04.2015 - 4 KO 392/08

    Ersatz von Zinsaufwendungen und entgangener Guthabenzinsen aufgrund des

    Diese dem Charakter von Verwaltungsvorschriften entsprechende inhaltliche Ausgestaltung der Regelungen schließt eine entsprechende öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung des Beklagten nicht aus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 3.78 - Juris, Rn. 30 zu "Richtlinien für das Vorschlagswesen" im öffentlichen Dienst, denen das Gericht gerade aufgrund der Veröffentlichung der Regelungen entsprechend §§ 657 ff. BGB eine unmittelbare Außenwirkung zuerkannt hat).
  • OVG Thüringen, 28.04.2015 - 4 KO 391/08

    Ersatz entgangener Guthabenzinsen aufgrund des "Beitragsmoratoriums" im Freistaat

    Diese dem Charakter von Verwaltungsvorschriften entsprechende inhaltliche Ausgestaltung der Regelungen schließt eine entsprechende öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung des Beklagten nicht aus (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 2 C 3.78 - Juris, Rn. 30 zu "Richtlinien für das Vorschlagswesen" im öffentlichen Dienst, denen das Gericht gerade aufgrund der Veröffentlichung der Regelungen entsprechend §§ 657 ff. BGB eine unmittelbare Außenwirkung zuerkannt hat).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02

    Überprüfbarkeit von Entscheidungen paritätisch besetzter Bewertungs- und

    Dieser Grundsatz der beschränkten Nachprüfbarkeit gilt auch im Bereich des Vorschlagswesens in der Bundesverwaltung (vgl. BVerwGE 59, 348 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 21 Sa 83/00

    Überprüfung von Entscheidungen paritätisch besetzter Bewertungs- und

    Dieser Grundsatz der beschränkten Nachprüfbarkeit gilt auch im Bereich des Vorschlagswesens in der Bundesverwaltung (vergleiche BVerwGE 59, 348 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 2 B 73.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 17.03.1981 - 2 B 70.80

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Thüringen, 11.06.2015 - 4 KO 811/08

    Zum Ersatz finanzieller Ausfälle eines Aufgabenträgers der Abwasserentsorgung

  • LAG Hamm, 20.08.1997 - 14 Sa 2118/96

    Prämierung eines betrieblichen Verbesserungsvorschlags; Gerichtliche Überprüfung

  • BVerwG, 27.10.1981 - 6 B 84.81

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung

  • VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 14.701

    Anspruch auf Anerkennungsprämie für einen Verbesserungsvorschlag

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